Die Vermeidung eines Gerichtsverfahrens ist Gebot der sachgerechten Verteidigung. Fundierte Kenntnisse des Strafprozesses sind selbstverständlich. Ich verteidige in allen Verfahrensabschnitten des Strafprozesses, beispielsweise bei/im

  • Ermittlungsverfahren (Akteneinsicht, Stellungnahme im Rahmen einer Verteidigungsschrift)
  • Einstellung des Verfahrens nach §§ 170 Abs. 2, 153, 153 a ff. oder154 StPO
  • Zwischenverfahren (Verhinderung des Eröffnung des Hauptverfahrens)
  • Begleitung eines Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA)
  • Verteidigung im Strafbefehlsverfahren nach §§ 407 ff. StPO
  • Verteidigung im Hauptverfahren (im gesamten Bundesgebiet in allen Instanzen)
  • Berufungsverfahren
  • Wiederaufnahmeverfahren und Gnadengesuch
  • Strafvollstreckungsverfahren

Wie kann ich Ihnen helfen? Nehmen Sie Kontakt auf!