Die Vermeidung eines Gerichtsverfahrens ist Gebot der sachgerechten Verteidigung. Fundierte Kenntnisse des Strafprozesses sind selbstverständlich. Ich verteidige in allen Verfahrensabschnitten des Strafprozesses, beispielsweise bei/im
- Ermittlungsverfahren (Akteneinsicht, Stellungnahme im Rahmen einer Verteidigungsschrift)
- Einstellung des Verfahrens nach §§ 170 Abs. 2, 153, 153 a ff. oder154 StPO
- Zwischenverfahren (Verhinderung des Eröffnung des Hauptverfahrens)
- Begleitung eines Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA)
- Verteidigung im Strafbefehlsverfahren nach §§ 407 ff. StPO
- Verteidigung im Hauptverfahren (im gesamten Bundesgebiet in allen Instanzen)
- Berufungsverfahren
- Wiederaufnahmeverfahren und Gnadengesuch
- Strafvollstreckungsverfahren
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