Im Rahmen des Erstgesprächs/der Mandatsanbahnung spreche ich mit dem/den potentiellen Mandanten selbstverständlich (auch) über die zu erwartenden Kosten meiner Tätigkeit und die verschiedenen Abrechnungsmöglichkeiten. Klarheit und Transparenz sind selbstverständlich.

Wahlverteidigung

In der Regel muss der Mandant seinen Strafverteidiger selbst bezahlen. Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – der Gebührenordnung für Rechtsanwälte – ist eine Abrechnung nach Gebührenrahmen für einzelne Verfahrensabschnitte und Tätigkeiten vorgesehen. Abweichend davon sind die Vereinbarung von Pauschalen oder die Abrechnung nach Stundensätzen in einer Vergütungsvereinbarung möglich.

Pflichtverteidigung

In gesetzlich geregelten Fällen ist einem Beschuldigten vom Gericht ein Pflichtverteidiger beizuordnen, um dessen Rechte zu wahren und um „Waffengleichheit“ mit der Staatsanwaltschaft herzustellen.

Ich übernehme Verteidigungen als Pflichtverteidiger.

Sollten Sie ein Aufforderungsschreiben eines Amts- oder Landgerichts zur Benennung eines Verteidigers erhalten haben, dann nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit mir auf und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin oder übersenden Sie mir das Schriftstück per E-Mail oder per Telefax. Ich melde mich nach Mandatsübernahme beim Gericht für Sie als Verteidiger. Das Gericht ordnet mich dann regelmäßig als Pflichtverteidiger bei.

Sonderfall Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht

Die Abrechnung von Pauschalen für einzelne Verfahrensabschnitte nach dem RVG (s.o.) wird der Verteidigung in Steuer- und Wirtschaftsstrafsachen in der Regel nicht gerecht.

Der Umfang der zu erbringenden Leistung ist im Voraus nicht zuverlässig einzuschätzen.

Ich schließe im Steuer- und im Wirtschaftsstrafrecht deshalb häufig eine Vergütungsvereinbarung auf Zeithonorarbasis (Stundenbasis) mit dem Mandanten ab.

Die Abrechnung erfolgt monatlich transparent unter Mitteilung der genauen Zeiterfassung. Der erbrachte Aufwand wird durch eine Aufstellung der geleisteten Stunden für den Mandanten verständlich und klar abgebildet.

Gebühren im Zivilrecht / Rechtsschutzversicherung

In der Regel muss der Mandant seinen Anwalt im Zivilverfahren (zunächst) selbst zahlen. Der im Prozess Unterlegene muss später die Kosten des Obsiegenden ausgleichen (Ausnahmen sind möglich). Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – der Gebührenordnung für Anwälte – ist für den Zivilprozess vor Gericht eine Abrechnung nach Gebührenrahmen für einzelne Verfahrensabschnitte (als Untergrenze) vorgesehen. Außergerichtlich ist auch die Vereinbarung von Pauschalen oder die Abrechnung nach Stundensätzen in einer Vergütungsvereinbarung möglich.

In vielen zivilrechtlichen (und ausgewählten strafrechtlichen) Fallkonstellationen übernimmt eine vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten meiner anwaltlichen Tätigkeit.

Die Anforderung der Deckungszusage von der Rechtsschutzversicherung sowie die Abrechnung mit derselben werden regelmäßig von mir übernommen. Dazu benötige ich lediglich die Versichertennummer und die Kontaktdaten der Rechtsschutzversicherung.

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